Die Beratung wird nach den fachlichen Erfordernissen der EFA durchgeführt. Die Vorgehensweisen richten sich nach den aktuellen Leitlinien und Rahmenbedingungen der Tools der EFA. Die Anforderungen an die Beratung zwischen dem Unternehmen und dem Berater definiert der Beratervertrag. Im diesem sind alle Rechte und Pflichten der Vertragspartner festgelegt.

Die EFA begleitet die Abwicklung der Beratung im Rahmen des Förderprojektes fachlich. Dies erfolgt u.a. mit mindestens zwei weiteren Vorortterminen beim Unternehmen, dem Zwischengespräch und dem Abschlussgespräch.

Nach der Beratung prüft die EFA den Sachbericht des Beraters auf Vollständigkeit und Plausibilität. Erst nach der Prüfung des Sachberichtes des Beraters wird die Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ausgezahlt (Ausgabenerstattungsprinzip).

   
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